Am 15. Januar 2016 findet auf Ersuchen des Kantons ein erstes Gespräch zwischen Landammann Matthias Weishaupt und Stiftungsratspräsident Fredi Züst zum Thema einer möglichen Nutzung des Sonneblick als kantonles Asyl-Durchgangszentrum statt.
Am 28. Januar 2016 findet eine Besichtigung der Gebäulichkeiten mit einer Vertretung des Kantons statt mit dem Ergebnis, dass eine Umnutzung praktisch ohne bauliche Veränderungen möglich wäre.
Am 16. Februar 2016 wird die Hauskommission informiert. Diese spricht sich einstimmig für die Weiterentwicklung des Projektes aus.
Am 8. März 2016 befasst sich der Gesamtregierungsrat im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zum ersten Mal mit dem Projekt.
Am 12. März 2016 heisst der Stiftungsrat ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung im Grundsatz die Vermietung des Sonneblicks an den Kanton gut.
Am 15. März 2016 werden die Spitzen der Gemeinde Walzenhausen durch den Landammann und den Stiftungsratspräsident informiert
Am 17. März 2016 wird im Rahmen einer Medienkonferenz die Öffentlichkeit orientiert. Gleichzeitig wird das Personal informiert und gleichentags die direkten Nachbarn und die wichtigsten Gönner. Es geht um eine Mietdauer von zehn Jahren und um 80 bis maximal 120 Plätze.
Am 28. April 2016 bestätigt die kantonale Stiftungsaufsicht, dass das Projekt mit dem Stiftungszweck vereinbar sei.
Inzwischen hat sich ein Komitee Anwohner gebildet, die 591 Unterschriften sammelt und dem Kanton als Petition einreicht. Hauptforderung ist eine massive Reduktion der Zahl der unterzubringenden Asylbewerber und eine starke Verkürzung der Mietdauer.
Am 3. Mai 2016 findet eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung im vollen Saal der Mehrzweckanlage Walzenhausen statt. Auf dem Podium sind Landammann Matthias Weishaupt, Stiftungsratspräsident Fredi Züst und Gemeindepräsident Hansruedi Bänziger. Viele Fragen werden gestellt, viele Emotionen und Kritik sind spür- und hörbar. Bänziger erklärt, der Gemeinderat stelle sich hinter die Anliegen der Petitionäre.
Am 24. Mai 2016 beantwortet der Regierungsrat die Petition in dem Sinne, dass er am Projekt des Durchgangszentrums festzuhalten gedenke.
Am 13. Juli 2016 wird die Unterzeichnung des Mietvertrages kommuniziert. Das Zentrum soll vom Kantons St.Gallen geführt werden, der über das nötige Fachwissen verfügt.
Über den Sommer und im Herbst werden zahlreiche Presseartikel veröffentlicht. Der Widerstand bricht nicht ab. Der Stiftungsrat kümmert sich darum für die Mitarbeitenden eine Lösung zu finden (möglichst Weiteranstellung beim Mieter) und den betroffenen bisherigen Gästen Alternativen aufzuzeigen. Eine Idee, diese im Müllersberg, Heiden, mit den bisherigen Mitarbeitenden zu realisieren, zerschlägt sich nach intensiven Abklärungen.
Am 26. September 2016 wird das Baugesuch auf der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die notwendigen baulichen Massnahmen sind geringfügig und unter anderem die Sanierung eines Treppenhauses samt Korridor, den Einbau einer Trennwand sowie die Wiederherstellung von sanitären Anlagen. Es gehen drei Einsprachen ein.
Am 6. Oktober 2016 finden Besprechungen zwischen den an einer Weiterarbeit interessierten Mitarbeitenden und Urs Weber vom verantwortlichen Migrationsamt des Kantons St.Gallen statt.
Am 29. November 2016 führt der Kantons Appenzell Ausserrhoden eine zweite Informationsveranstaltung für die Bevölkerung von Walzenhausen durch.
Am 16. Dezember 2016 unterzeichnen die Kantone St. Gallen und Appenzell A.Rh. eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beim geplanten Asyl-Durchgangszentrum.
Am 4. Mai 2017 bringt ein Augenschein mit Baubewilligungskommission, Bauherrschaft und Einsprechern samt Einspracheverhandlung keine Einigung zwischen den Parteien.
Am 17. August 2017 lehnt die Baubewilligungskommission Walzenhausen das Gesuch auf Nutzungsänderung des "Sonneblick" als kantonales Asyl-Durchgangszentrum in erster Instanz ab.
Am 7. September 2017 erheben die Stiftung Sonneblick und der Kanton Rekurs gegen den ablehnenden Entscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen.
Am 12. April 2018 heisst das Ausserrhoder Departement Bau und Volkswirtschaft den Rekurs gegen die Verweigerung der Baubewilligung gut. Damit geht das Baugesuch zur Neubeurteilung an die Baubewilligungskommission Walzenhausen zurück.
Am 14. Mai 2018 legen die Gemeinde Walzenhausen und das Anwohnerkomitee Einsprache gegen diesen Entscheid ein und gelangen als nächste Instanz an das Obergericht des Kantons Appenzell A.Rh.
Am 7. November 2018 gibt der Regierungsrat überraschend bekannt, er prüfe einen konkreten alternativen Standort in Herisau, warte aber das vor Obergericht hängige Verfahren ab.
Am 13. Dezember 2018 wird eine Medienmitteilung veröffentlicht, wonach die Stiftung Sonneblick und der Kanton vereinbart haben, den Mietvertrag bezüglich der Kündigungsfrist anzupassen. Der Regierungsrat gibt dabei bekannt, dass der Standort Sonneblick, trotz vorsorglichen weiteren Abklärungen, favorisiert bleibe.
Am 22. Februar 2019 lehnte das Ausserrhoder Obergericht, nach einer Anhörung der drei Parteien (Stiftung/Kanton, Anwohnerkomitee, Gemeinde Walzenhausen), die Beschwerden ab gegen den Entscheid der Vorinstanz, die Umnutzung sei bewilligungsfähig. Aus baurechtlicher Sicht stehe dem Vorhaben nichts entgegen. Insbesondere die Erschliessung wird als ausreichend angesehen. Ob die Gegner nun ans Bundesgericht gelangen, steht noch nicht fest.
Am 5. Mai 2019 meldet das Anwohnerkomitee, dass es den Gang nach Lausanne antritt und den Entscheid des Obergerichtes beim Bundesgericht mit dem Hauptargument der mangelhaften Erschliessung anficht. Die Gemeinde verzichtet auf einen Weiterzug.
Mit Datum vom 24. April 2020 lehnte die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne die Beschwerde gegen das Urteil des Ausserrhoder Obergerichts vollumfänglich ab - unter Kostentragung durch die Rekurrenten. Das Gericht wies die Gemeinde an, die Baubewilligung zu erteilen. Der Kanton erklärte, Ziel sei es, das Asylzentrum auf anfangs 2021 zu realisieren, wenn das Zentrum Landegg wie angekündigt schliesst.
Am 21. September 2020 wird bekannt, dass die Baubewilligungsbehörde Walzenhausen die Bewilligung für die Umnutzung der Liegenschaften der Stiftung Sonneblick gemäss den Urteilen erteilt hat.
Am 4. Dezember 2020 gibt der Ausserrhoder Regierungsrat bekannt, dass sein Asylzentrum Sonneblick im März 2021 eröffnet werden kann. Die Baubewilligung der Gemeinde ist nun rechtskräftig, nachdem ein erneuter Rekurs dagegen zurückgezogen worden ist.
Am 22. Februar 2021 konnte das Asylzentrum Sonneblick nach einigen Umbau- und Einrichtungsarbeiten ein paar Tage früher als geplant eröffnet werden und die bisher in der vor der Schliessung stehenden Landegg untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber einziehen. Die Leitung des Zentrums übernahm Ines Hausser vom Migrationsamt St. Gallen.