Der Sonneblick nimmt Stellung:

Keine finanziellen Gründe

Die Stiftung Sonneblick hat vom Start einer Unterschriftensammlung eines Anwohner-Komitees Kenntnis genommen. Darin wird die kurzfristige Kommunikation kritisiert, die längerfristige Vertragsdauer sowie die Anzahl allenfalls unterzubringender Personen. Das ist gutes Recht von betroffenen Mitbürgern, und die Stiftung hat Verständnis für die Sorgen und Ängste, die dabei zum Ausdruck kommen.


Vehement wehren müssen wir uns aber gegen den hart geäusserten Vorwurf, die Stiftung wolle sich durch die Vertragsdauer „finanziell sanieren“. Es trifft zu, dass die Institution schon Mühe hatte, eine tragfähige Auslastung für die Häuser zu erreichen. Doch seit dem Umbau von 2012/13 geht es dem Sonneblick gut und die Belegung erzielte Rekordwerte. Auch für das laufende Jahr liegen zahlreiche Anmeldungen vor, ebenso wie Vorausbuchungen für 2017. Die Rückmeldungen der Gäste waren dabei ausnahmslos ausgezeichnet. Gerade dieser Punkt machte es für den Stiftungsrat schwierig, dem Ersuchen des auf eigene Initiative an uns herantretenden Kantons stattzugeben und führte intern zu Diskussionen, denn wir müssen auch zahlreiche treue Gäste enttäuschen, die gerne wieder zu uns kämen. Wir geben viel auf und begeben uns in eine ungewisse längerfristige Zukunft.

 

Betrieblich nicht machbar

Ein kurzfristiger Vertrag über maximal zwei Jahre wäre aus betrieblicher und finanzieller Hinsicht nicht machbar. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass es sich hier um ein kantonales Asyl-Durchgangszentrum (vergleichbar mit der Landegg) handelt, das nicht zu verwechseln ist, mit einem Empfangs und Verfahrenszentrum des Bundes, wie es derzeit befristet in Heiden (und nächstens auch in Herisau) betrieben wird.


Wie lange die Vertragsdauer aber tatsächlich sein wird, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. Denkbar ist aus Sicht des Sonneblicks, dass nach ein paar Jahren zunächst einmal Bilanz über das weitere Vorgehen gezogen wird. Dass es in Kürze keine derartigen Zentren mehr brauchen wird, ist leider aufgrund der derzeitigen traurigen Situation nicht zu erwarten. Die effektive Zahl der im Sonneblick unterzubringenden Personen ist im Übrigen Sache des Mieters und hängt unseres Wissens auch von der Zuweisung durch den Bund ab.

 

Der Tradition verpflichtet

Es gilt noch einmal zu unterstreichen, dass wir nicht aus finanziellen Motiven zur Vermietung bereit sind, sondern ausschliesslich aufgrund der Tradition und Zweckbestimmung in der Stiftungsurkunde, die unter anderem feststellt, es gelte im Sinne der Gründer um Flüchtlingspfarrer Paul Vogt „dienstbereit zu sein für alle notleidenden Menschen des In- und Auslands, die Zuflucht suchen und Hilfe bedürfen“. Und dass das genau der Definition für aus Krieg und Not zu uns Geflüchteter entspricht, liegt auf der Hand und wird von den Unterschriftensammelnden ja löblicherweise auch ausdrücklich anerkannt.
Auch der Stiftung ist klar, dass in der Gemeinde ein Informationsbedarf besteht und dass eine Orientierungsversammlung stattfinden muss. Wir werden uns dafür einsetzen. Doch wird wohl in der Öffentlichkeit auch erwartet, dass dann auch Details über den vorgesehenen Betrieb klar sind, weshalb zunächst einmal der Grundsatzentscheid kommuniziert und dann mit der Ausarbeitung eines Vertrags begonnen wurde.

 

Auf Goodwill angewiesen

Die Kritik, dass es dabei sehr kurzfristig ging und die Anwohner erst am Tage der Medienorientierung durch Hausleiter Adrian Keller informiert wurden, müssen wir hinnehmen und verstehen den Unmut. Das war aber kaum anders möglich: Zwischen dem Entscheid des Regierungsrates und der Mitteilung verstrichen nur zwei Tage. Nochmals zwei Tage vorher hatte der Stiftungsrat grünes Licht gegeben. Immerhin ist die Betriebsaufnahme erst auf 2017 vorgesehen. Es bleibt also noch Zeit für klärende Gespräche. „Goodwill in der Bevölkerung zu verspielen“, wie es in der Mitteilung des Komitees heisst, ist das Letzte, was wir wollen. Auch im Interesse der Asylsuchenden bauen wir auf diesen in einer Gemeinde mit einer humanitären Tradition wie Walzenhausen.

 

Medienmitteilung Stiftung Sonneblick, 4. April 2016