Medienmitteilung
Freude über Rekursentscheid

Das Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden heisst den Rekurs gegen die Verweigerung der Baubewilligung für das geplante Durchgangszentrum für Asylsuchende im «Sonneblick» Walzenhausen gut. Damit geht das Baugesuch zur Neubeurteilung an die Baubewilligungskommission Walzenhausen zurück, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons vom 12. April 2018 heisst. Die Stiftung Sonneblick reagiert mit Freude.


Die Rekursinstanz sei zum Schluss gekommen, dass die bestehende Flurgenossenschaftsstrasse als Zufahrtstrasse zum «Sonneblick» für die geplante Nutzung als Durchgangszentrum für Asylsuchende sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ausreichend ist. Bei der Flurgenossenschaftsstrasse handle es sich um eine öffentliche Strasse, die ausreichend dimensioniert ist. Schliesslich seien  auch die Baugesuchsunterlagen für die Beurteilung des Bauvorhabens ausreichend; weitergehende Konzepte können nicht verlangt werden.


Der Rekursentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann innert 30 Tagen mit Beschwerde an das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden weitergezogen werden.


Die Stiftung Sonneblick nimmt mit Genugtuung und Freude von diesem Entscheid Kenntnis. Aufgrund der zugrundeliegenden Fakten sei er auch nicht überrascht, erklärt Stiftungsratspräsident Fredi Züst. Die Meinung des Departements sei für die ganze Sache der geplanten Umnutzung positiv, doch bleibe nun abzuwarten, ob dagegen erneut eine Beschwerde eingereicht werde. Der Sonneblick als Vermieter steht im Moment weiterhin leer und ist für den Einzug der ersten Asylbewerbenden bereit. Man bleibe in engem Kontakt mit dem Kanton als Mieter und ist zuversichtlich, dass die Angelegenheit trotz der langen Verzögerung schliesslich zu einem guten Ende kommt.


13. April 2018